Kostenübernahme

Private Krankenversicherung oder Beihilfen  

Kosten für eine Psychotherapie werden in aller Regel von privaten Krankenversicherungen oder der Beihilfe erstattet. Kosten für Erstgespräche werden üblicherweise ohne vorherige Bewilligung übernommen. Sollten Sie sich nach den Vorgesprächen für eine Psychotherapie bei mir entscheiden, erstelle ich gerne den Therapieantrag entsprechend den Vorgaben Ihrer privaten Krankenversicherung bzw der Beihilfe. Der Antrag wird in der Folge durch den Gutachter Ihrer privaten Krankenversicherung oder Beihilfe geprüft. Bitte klären Sie vor Therapiebeginn, welche Bedingungen Ihre Krankenversicherung dabei stellt. Bei Unklarheiten bin ich Ihnen sehr gerne behilflich.  

Selbstzahler  

Aus bestimmten Gründen kann es für Sie sinnvoll und attraktiv sein, die Kosten für eine Psychotherapie oder einzelne Beratungsstunden selbst zu tragen. Als Selbstzahler fallen für Sie keine Antragsformalitäten an. Die Diskretion gegenüber Ihrer Krankenkasse bleibt somit gewahrt. Die Abrechnung für Selbstzahler erfolgt in Anlehnung an den Honorarsatz gemäß GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte). Ich berate Sie gerne, wenn Sie diese Option für sich erwägen.

Gesetzliche Krankenversicherung  

Im Rahmen meiner privatärztlichen Tätigkeit kann ich nicht direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. In begründeten Einzelfällen kann ein Teil der Kosten auf dem Wege der Kostenerstattung von der Krankenkasse übernommen werden. Dies ist der Fall, wenn Sie keinen für Sie passenden kassenärztlich zugelassenen Psychotherapeuten finden, der Sie mit zumutbarer Wartezeit oder in annehmbarer Entfernung zu Ihrem Wohnort behandeln kann. Erkundigen Sie sich bitte im Voraus bei Ihrer Kasse, ob eine Kostenerstattung für Sie in Frage kommt.